Haben Sie Interesse an unserem Tennisverein bekommen? Einfach Aufnahmeantrag abschicken und vielen schönen Stunden auf der Tennisanlage steht nichts mehr im Weg!
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Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
Satzung
Den Aufnahmeantrag senden Sie bitte ausgefüllt an folgende Adresse:
hyères rencontre couple TG Baiertal-Schatthausen
z.Hd. Michael Franz
Am Wingert 11
69168 Wiesloch
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Bei weiteren Fragen oder anderen Anliegen wenden Sie sich bitte an eines unserer Vorstandsmitglieder.
rencontre célibataire hénin beaumont Mitgliedsbeiträge
Aktive Mitglieder | Frühling ¹ | Herbst ² | Aufnahmegebühr |
Familie* | € 245,00 | € 120,00 | keine |
Ehepaar | € 215,00 | € 120,00 | keine |
Einzelmitglied** | € 150,00 | € 60,00 | keine |
Jugendliche*** | € 65,00 | € 60,00 (ab 18) | keine |
Zweitmitglied**** Ehepaar**** |
€ 60,00 € 90,00 |
– – |
keine keine |
Zweitmitglied (Jugendliche) | € 35,00 | – | keine |
Für neue Mitglieder gelten Schnupperbeiträge im ersten Jahr der Mitgliedschaft:
Schnupperjahr aktive Mitglieder | Frühling ¹ | Herbst ² | Aufnahmegebühr |
Familie* | € 90,00 | keiner | keine |
Ehepaar | € 90,00 | keiner | keine |
Einzelmitglied** | € 60,00 | keiner | keine |
Jugendliche*** | € 35,00 | keiner | keine |
¹ fällig zum Saisonbeginn
² fällig zum Saisonende, 10 EUR/Std. Arbeitsleistung werden angerechnet
Die oben genannten Sonderbeiträge („Schnupperjahr“) gelten nur für das Jahr, in dem die aktive Mitgliedschaft zum ersten Mal beantragt wurde. In den Folgejahren sind die regulären Beiträge zu entrichten.
Passive Mitglieder | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | |
Familie*/Ehepaar | € 40,00 | keine | |
Einzelperson | € 30,00 | keine | |
Jugendliche*** | € 20,00 | keine |
*Im Familienverband können Damen und Herren bis Vollendung des 25. Lebensjahres geführt werden, wenn die Familie bis 01.04. des Jahres durch Vorlage einer Bescheinigung den Bezug von Kindergeld für diese Familienmitglieder nachweist.
**Einzelmitglieder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Jugendliche geführt werden, wenn bis 01.04. des Jahres durch Vorlage einer Bescheinigung der Bezug von Kindergeld nachgewiesen wird.
***Jugendliche Einzelmitglieder, die bis zum neuen Geschäftsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
****Die Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein muss jedes Jahr bescheinigt werden.