Mitgliedschaft

Haben Sie Interesse an unserem Tennisverein bekommen? Einfach Aufnahmeantrag abschicken und vielen schönen Stunden auf der Tennisanlage steht nichts mehr im Weg!

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Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
Satzung

Den Aufnahmeantrag senden Sie bitte ausgefüllt an folgende Adresse:

Mlowo TG Baiertal-Schatthausen
z.Hd. Achim Gauch
Eschenweg 15
69168 Wiesloch

Die Dokumente liegen im PDF-Format vor. Hierfür benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

Bei weiteren Fragen oder anderen Anliegen wenden Sie sich bitte an eines unserer Vorstandsmitglieder.

http://cinqueterrecorniglia.com/?krovosos=agenzia-matrimoniale-milano-vincenzo-monti&da3=b9 Mitgliedsbeiträge
Aktive Mitglieder Sommer ¹ Winter ² Aufnahmegebühr
Familie* € 245,00 € 120,00 keine
Ehepaar € 215,00 € 120,00 keine
Einzelmitglied** € 150,00 € 60,00 keine
Jugendliche*** € 65,00 € 60,00 (ab 18) keine

Zweitmitglied****

Ehepaar****

€ 60,00

€ 90,00

keine

keine

Zweitmitglied (Jugendliche) € 35,00 keine

Für neue Mitglieder gelten Schnupperbeiträge im ersten Jahr der Mitgliedschaft:

Schnupperjahr aktive Mitglieder Sommer ¹ Winter ² Aufnahmegebühr
Familie* € 90,00 keiner keine
Ehepaar € 90,00 keiner keine
Einzelmitglied** € 60,00 keiner keine
Jugendliche*** € 35,00 keiner keine

¹ fällig zum Saisonbeginn
² fällig zum Saisonende, 10 EUR/Std. Arbeitsleistung werden angerechnet

Die oben genannten Sonderbeiträge („Schnupperjahr“) gelten nur für das Jahr, in dem die aktive Mitgliedschaft zum ersten Mal beantragt wurde. In den Folgejahren sind die regulären Beiträge zu entrichten. Aktive Mannschaftsspieler sind von der Schnupperjahr-Regelung ausgenommen.


Passive Mitglieder Jahresbeitrag   Aufnahmegebühr
Familie*/Ehepaar € 40,00   keine
Einzelperson € 30,00   keine
Jugendliche*** € 20,00   keine

*Im Familienverband können Damen und Herren bis Vollendung des 25. Lebensjahres geführt werden, wenn die Familie bis 01.04. des Jahres durch Vorlage einer Bescheinigung den Bezug von Kindergeld für diese Familienmitglieder nachweist.
**Einzelmitglieder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Jugendliche geführt werden, wenn bis 01.04. des Jahres durch Vorlage einer Bescheinigung der Bezug von Kindergeld nachgewiesen wird.
***Jugendliche Einzelmitglieder, die bis zum neuen Geschäftsjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
****Die Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein muss jedes Jahr bescheinigt werden.

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